von Becker Veranstaltungstechnik, Trupbacherstr. 76, 57072 Siegen

§ 1 Allgemeines

1) Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen dem Kunden und Becker Veranstaltungstechnik, Jost Becker, Trupbacherstr. 76, 57072 Siegen (folgend: BeVetech) abgeschlossen wird.
2) Mit Unterzeichnung des Vertrages gelten die Bedingungen als angenommen.
3) Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden BeVetech von der Erfüllung der abgeschlossenen Verträge.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1) Alle Angebote von BeVetech sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde muss das Angebot schriftlich (Auftragsbestätigung) bestätigen.
2) Durch Kundenunterschrift des umseitigen Vertrages wird der Auftrag bindend für beide Vertragspartner.

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

Widerruf und Rücktritt vom Vertrag ist vom Kunden möglichst 7 Tage vor der Veranstaltung/Abholung BeVetech mitzuteilen. Tritt der Kunde am Tag der Veranstaltung/Abholung der Mietsache vom Vertrag aus nicht wichtigem Grund* zurück, so ist eine Entschädigung in voller Höhe des vereinbarten Vertragspreises zu erbringen.

* Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie

§ 4 Stillschweigen

Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere über den vereinbarten Preis.

§ 5 Preise und Zahlung

1) Alle Preise werden für jede Leistung gesondert vereinbart.
2) Die Zahlung erfolgt in bar bei Übergabe der Mietsache bzw., vor dem Veranstaltungsbeginn.

§ 6 Vermietung

1) BeVetech ist verpflichtet die Mietsache funktionsfähig dem Kunden zu übergeben. Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietsache auf den einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2) Die Mietdauer wird im Vertrag vereinbart und beginnt am Tag der Installation/Abholung vom Lager und endet mit der Rückgabe der Mietsache.
3) Der Kunde darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Es ist nicht erlaubt, die Mietsache einem Dritten zu überlassen, bzw. für nicht vereinbarte Veranstaltungen zu verwenden. Im solchen Fall ist BeVetech berechtigt, die Mietsache zurückzuverlangen, bzw. Schadensersatz /zusätzlichen Mietpreis zu fordern.
4) Sollten einzelne Geräte während der Mietzeit ausfallen, so verringert sich der Preis nur um das betroffene Gerät. Fällt die ganze Anlage aus und schlagen Regulierungsversuche durch BeVetech fehl, so erhöht sich die Haftung auf den gesamten Mietpreis. Weitere Schadenersatzansprüche sind im solchen Fall ausgeschlossen.
5) Die Mietsache ist gegen Diebstahl, Beschädigung nicht versichert. Mit Übergabe der Mietsache haftet der Kunde für Beschädigungen, die vom Kunden oder von Dritten (vorsätzlich und /oder fahrlässig) an den Geräten bzw. der gesamten Anlage verursacht werden, so wie auch für eventuellen Diebstahl. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom. bzw. Stromschwankungen oder gestelltes Material bzw. Geräte, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, entstehen, haftet der Kunde im vollen Umfang.
6) Eventuelle Schäden sind sofort, spätestens bei Rückgabe der Mietsache zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind verboten. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit. Defekte Leuchtmittel werden nicht berechnet, außer bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder falscher Handhabung. Dann ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind grundsätzlich bei Rückgabe vorzulegen.
7) BeVetech und deren Gehilfen haben jederzeit Zutritt zu allen Bereichen der Veranstaltung und Zugriff auf die gesamte Mietsache und sind berechtigt im Falle des Notfalls einzugreifen. Des Weiteren dürfen sie vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto-, bzw. Filmaufnahmen für Werbezwecke, Kundeninformationen, usw. anzufertigen.

§ 7 Leistungserbringung durch Discjockey

1) Die Leistungserfüllung durch BeVetech bei Komplettpaketen mit DJ umfasst Anlieferungen, Aufbau des gebuchten Equipment, die Bereitstellung eines DJ mit einem Gehilfen, sowie Abbau und Abtransport. Die Anlieferung und der Abtransport finden direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt oder nach Vereinbarung im Veranstaltungsvertrag.
2) Die Tätigkeit des DJ beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik - und /oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD durchlaufen läßt.
3) Der Kunde haftet im vollem Umfang für Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage usw.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
4) Bei bereits fest installierten Musik- /Lichtanlagen am Veranstaltungsort übernimmt BeVetech keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit dieser Anlage. Falls weiteres Equipment von BeVetech an diese Anlage angeschlossen wird, beschränkt sich die Haftung nur auf BeVetech-Geräte.
5) Der Kunde ist verpflichtet, für die Verpflegung von BeVetech und deren Gehilfen bei Aufbau, Abbau und während der Veranstaltung zu sorgen.
6) Hier greift auch § 6 Absatz 7.

§ 8 Anlieferung und Abtransport

1) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter PKW, Anhänger (je nach Größe der Anlage) bereitzustellen, so dass ein Be - und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie Gefährdung von BeVetech und deren Gehilfen erfolgen kann. Der Parkplatz muß sich in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes befinden.
2) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und BeVetech gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Knöllchen, Abschleppgebühren usw.) vom Kunden zu tragen.

§ 9 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

1) Sollten einzelne Bestimmungen in den AGB nichtig oder unwirksam sein/werden, so werden andere übrige Bestimmungen davon nicht berührt.
2) Für die Geschäftsbedingungen, sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BeVetech und den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Deutsche Sprache ist Verhandlungs- Vertragssprache.
3) Soweit gesetzlich zulässig ist Siegen Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

BeVetech
Stand: 03/2016